Swiss Summer Hockey League (SSHL)
Die Versicherung (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) ist Sache der Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten. Die Organisatoren und Trainer der Swiss Summer Hockey League (SSHL) übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Krankheiten oder Sach-/Vermögensschäden, ausser im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlicher Ausrüstung, Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten, dass der/die Spielerin gesund, sportlich belastbar und für die Teilnahme an allen Ligaaktivitäten geeignet ist. Relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder benötigte Medikamente müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
Die Organisatoren und Trainer berücksichtigen Wünsche bezüglich Gruppenzusammensetzung oder Teamzuweisung nach Möglichkeit. Die endgültige Einteilung der Teams, Linien und Trainingsgruppen liegt ausschliesslich im Ermessen der Verantwortlichen der SSHL.
Den Anweisungen der Trainer und Betreuenden ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei wiederholtem Fehlverhalten, Missachtung der Regeln, Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung von Anlagen oder Material kann ein sofortiger Ausschluss aus der Liga erfolgen. Ein Ausschluss berechtigt nicht zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert.
Die Anmeldung erfolgt online und ist verbindlich. Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt wurde und die Anmeldebestätigung durch die SSHL erfolgt ist. Wird die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der kommunizierten Zahlungsfrist beglichen, kann die Anmeldung ohne Anspruch auf Leistungen oder Platzreservation gelöscht werden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Regelungen: * Bis 60 Tage vor Liga-Beginn: Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–. * 59 bis 30 Tage vor Liga-Beginn: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr. * Weniger als 30 Tage vor Liga-Beginn: Keine Rückerstattung. Ausnahmen (z. B. schwere Krankheit oder Unfall) können nach Ermessen der SSHL geprüft werden, begründen jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Kann eine Teilnehmerin nach Liga-Beginn aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion der Teilnahmegebühr.
Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten zu, dass während der Liga Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden dürfen. Diese dürfen von der SSHL für Kommunikations- und Werbezwecke (Website, Social Media, Drucksachen etc.) verwendet und veröffentlicht werden. Ein Widerruf muss vor Liga-Beginn schriftlich erfolgen.
Die SSHL behält sich das Recht vor, die Liga aus wichtigen Gründen (z. B. ungenügende Teilnehmerzahl, behördliche Vorgaben, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Bei einer Absage werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren vollumfänglich, bzw. abzüglich eines bereits getätigten obligatorischen Unkostenbeitrags (max. CHF 100.–), zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die SSHL behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung, welche vor der Anmeldung kommuniziert wird.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.